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   LSG Bayern, 13.07.2020 - L 4 P 27/18   

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https://dejure.org/2020,19242
LSG Bayern, 13.07.2020 - L 4 P 27/18 (https://dejure.org/2020,19242)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.07.2020 - L 4 P 27/18 (https://dejure.org/2020,19242)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - L 4 P 27/18 (https://dejure.org/2020,19242)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2020 - L 4 P 27/18
    Zunächst könne offen gelassen werden, ob es sich bei der Wohngemeinschaft "A." um eine ambulant betreute Wohngruppe im Sinne des § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 SGB XI handele oder ob - im Hinblick auf den Umfang der notwendigen und auch tatsächlich geleisteten Versorgung der Klägerin und ihrer Mitbewohner - eine stationäre oder quasi-stationäre Versorgung vorliege, bei der ein Anspruch der Bewohner auf den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI ausgeschlossen wäre (BSG, Urteil vom 18.02.2016, B 3 P 5/14 R; BT-Drucksache 18/2909, S. 42).

    Eine Unterstützung im Sinne der zweiten Alternative des § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XI sei keine vollständige Übernahme von Tätigkeiten, sondern setze die Einbeziehung des Pflegebedürftigen voraus (BSG, Urteil vom 18.02.2016, B 3 P 5/14 R; BT-Drucksache 18/2909, S. 42; Wahl in Udsching / Schütze, SGB XI Soziale Pflegeversicherung, 5. Auflage 2018, § 38a Rn. 9).

    Denn eine solche gemeinsame Beauftragung setze unter anderem eine konkrete Festlegung und klare Bestimmung des wahrzunehmenden Aufgabenkreises voraus (BSG, Urteil vom 18.02.2016, B 3 P 5/14 R; Wahl in Udsching / Schütze, a.a.O. Rn. 8).

  • LSG Bayern, 27.06.2019 - L 4 P 63/18

    Familienwohngruppe

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2020 - L 4 P 27/18
    Auf das rechtskräftige Urteil des Senats vom 27.06.2019 (L 4 P 63/18) wurde hingewiesen.
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